Med-Praxisbedarf

Amalgamf‑Verbot: EU-Abschaffung seit Januar, Alternativen jetzt gefragt
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Ab 1. Januar 2025 gilt das umfassende EU-Amalgam‑Verbot – Zahnärztinnen und Zahnärzte dürfen nun nur noch Komposit-Füllungen verwenden, es sei denn, Amalgam ist medizinisch zwingend. Für Patient:innen bedeutet das: höhere Materialkosten, neue ästhetische Optionen und eine besser verträgliche Versorgung. Zahnarztpraxen müssen sich auf geänderte Materialbestellungen einstellen und neue Servicemodelle entwickeln – z. B. Kostenübernahmen durch PKV oder Zusatzversicherungen.
Quelle: Stern: „Keine Amalgam‑Füllungen mehr“

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