Pflegehilfsmittelversorgung: Entlastung für Apotheken ab Juni 2025 · Med Praxisbedarf
Seit dem 1. Juni 2025 gilt eine neue Rahmenvereinbarung zwischen DAV und GKV-Spitzenverband: Apotheken erleben spürbare Entlastung bei der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln wie Einmalhandschuhen, Desinfektionsmitteln oder Bettschutzeinlagen. Durch neu eingeführte digitale Prozesse, ein Schiedsverfahren und klare Kalkulationsgrundlagen wurde Bürokratie reduziert und die Versorgung wohnortnah stabilisiert. Apothekenbetreiber sollten ihre IT‑Systeme und Abrechnungsvorgänge überprüfen, um von den Verbesserungen zu profitieren.