Med-Praxisbedarf

Flexiblere Pflegeleistungen: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zusammengelegt
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Ab Juli 2025 wird ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt. Pflegebedürftige können diesen Betrag flexibel je nach Bedarf einsetzen, und die bisherige sechsmonatige Wartezeit für die erstmalige Nutzung der Verhinderungspflege entfällt. Diese Neuerung bietet sowohl Pflegebedürftigen als auch ihren Angehörigen mehr Flexibilität und Entlastung. Pflegekräfte sollten sich mit diesen Änderungen vertraut machen, um Betroffene kompetent beraten zu können.

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