Med-Praxisbedarf

Entlastungsbudget: Einführung ab 1. Juli 2025
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Med Praxisbedarf

Ab dem 1. Juli 2025 wird das bisher getrennte Budget für Verhinderungs‑ und Kurzzeitpflege in einen einheitlichen Jahresbetrag umgewandelt. Pflegebedürftige der Grade 2–5 haben künftig ein gemeinsames Budget von insgesamt 3.539 € pro Jahr zur Verfügung – flexibel einsetzbar für Urlaubsvertretung oder kurzfristige stationäre Pflege. Die frühere sechsmonatige Wartezeit entfällt, und die Höchstdauer der Verhinderungspflege wird auf acht Wochen angehoben. Das sorgt für mehr Planungssicherheit und erleichtert Bürokratie deutlich. Angehörige können besser entlastet werden, sollten jedoch die Budget-Nutzung strategisch steuern.

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