Med-Praxisbedarf

EBM-Ziffer 40909: Abrechnung Telemonitoring ab Juli möglich
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Seit 26. Juni 2025 können Haus- und Kinderärzte über die neue EBM-Ziffer 40909 die Transmitter‑Kosten für Telemonitoring bei Herzinsuffizienz abrechnen. Diese Regelung erleichtert die Nutzung externer Telemetriegeräte, stärkt telemedizinische Zentren und entlastet Ärzte bilanziell. Praxisteams sollten ihre EBM‑Software daraufhin anpassen.

 

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