Frist bis 30. Juni – Lösung für Blister und Chargenübermittlung · Med Praxisbedarf
Ende Juni 2025 endet die Übergangsfrist für die Chargendokumentation von verblisterten Arzneimitteln bei E‑Rezepten in heimversorgenden Apotheken. Bis dato konnten Apotheken statt der Chargennummer „STELLEN“ eintragen – doch diese Regelung läuft aus. Der „Verein E‑Rezept‑Enthusiasten“ fordert eine Verlängerung um mindestens ein Jahr, während DAV und GKV-Spitzenverband an einer finalen Lösung arbeiten. Apotheken müssen kurzfristig technische Updates planen oder alternative Prozesse einführen.