Med-Praxisbedarf

Anpassung der Notdienstzeiten: Einheitliche Regelung in Bayern ab Januar 2025
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Ab dem 1. Januar 2025 werden die Notdienste der Apotheken in Bayern neu organisiert. Die Dienstbereitschaft beginnt künftig bayernweit einheitlich um 8:30 Uhr und endet am folgenden Tag zur gleichen Zeit. Diese Neuregelung soll für eine klarere Struktur sorgen und sowohl Patientinnen und Patienten als auch Apotheken die Planung erleichtern. Durch ein digitales Verplanungssystem werden die Dienste gerechter auf die bayerischen Vor-Ort-Apotheken verteilt, wobei die flächendeckende Arzneimittelversorgung weiterhin sichergestellt ist. 92 Prozent der Menschen in Bayern finden somit auch nachts und an Feiertagen eine Notdienst-Apotheke innerhalb von 20 Kilometern.

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